Rechtsprechung
BVerwG, 05.02.1991 - 2 B 17.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Entscheidung über die Entlassung eines dienstunfähigen Beamten auf Probe oder Versetzung in den Ruhestand im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.1990 - 4 S 1830/89
- BVerwG, 05.02.1991 - 2 B 17.91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70
Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1991 - 2 B 17.91
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtsgrundsätzlich geklärt, daß die Entscheidung darüber, ob ein dienstunfähiger Beamter auf Probe zu entlassen oder in den Ruhestand zu versetzen ist, im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn liegt (BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70]; Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - ).Die Beschwerde rügt ohne Erfolg, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 43.70 - (BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70]) ab.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1991 - 2 B 17.91
Aus dem Vorbringen des Klägers in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 83.86
Heilung fehlerhafter Prozesshandlung durch spätere Genehmigung gegenstandslos - …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1991 - 2 B 17.91
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtsgrundsätzlich geklärt, daß die Entscheidung darüber, ob ein dienstunfähiger Beamter auf Probe zu entlassen oder in den Ruhestand zu versetzen ist, im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn liegt (BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70]; Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 05.02.1991 - 2 B 17.91
Aus dem Vorbringen des Klägers in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 4 S 1891/91
Entscheidungsfrist bei der Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Probe wegen …
Ansonsten wird der Ablauf der genannten Frist gehemmt und die Pflicht des Dienstherrn zur Entscheidung hinausgeschoben, was insbesondere insoweit gilt, als es aus Gründen einer noch erforderlichen Aufklärung des Sachverhalts an einer Entscheidungsreife fehlt (vgl. BVerwGE 41, 75; ferner BVerwG, Urteil vom 16.11.1989, DVBl. 1990, 305; Urteil des beschließenden Senats vom 12.11.1990 - 4 S 1840/89 -, dazu Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluß des BVerwG vom 5.2.1991 - 2 B 17.91 -).